Die Kreditanstalt für Wiederaufbaureagiert mit der Überarbeitung ihrer Förderprogramme für Effizienzhäuser auf den Trend zum besonders energetischen Bauen und Modernisieren. Zum 01.07.2010 hat sie die Förderprogramme neu definiert und das Zinsniveau an die Kapitalmarktbedingungen angepasst. Bauherren müssen bei der Errichtung, der Herstellung und dem Erwerb von Gebäuden erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienzerfüllen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen. Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung und der Ersterwerb von Wohngebäuden, das schließt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten ein. Desweiteren werden Gebäude gefördert, die bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzt wurden und jetzt zu Wohnhäusern umgestaltet werden. Wohn-, Alten- und Pflegeheime sind ebenfalls förderfähig. Ferien- und Wochenendhäuser sind jedoch von einer Förderung ausgeschlossen.
Die energetische Voraussetzung für eine Förderung ist die Unterschreitung der zulässigen Höchstwerte für den Jahresprimärenergiebedarf
und den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle. Beide Werte orientieren sich an den Referenzgebäudewerten der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009).
Um förderfähig zu sein, muss bei einem KfW-Effizienzhaus 70 der
geforderte Wert des Transmissionswärmeverlusts um 15 % unterschritten werden und der Jahresprimärenergiebedarf um 30 % gegenüber dem Referenzgebäude. Die nächste Förderstufe ist das KfWEffizienzhaus 55. Bei ihm muss der Wert des Transmissionswärmeverlusts um 30 % und der Jahresprimärenergiebedarf um 45 % unterschritten werden. In dieser Förderstufe profitieren Bauherren nicht nur von dem günstigen Zinssatz des Darlehens, sondern auch von einem Tilgungszuschuss, der
nach Bestätigung der Umsetzunggenehmigt wird. In der letzten Förderstufe
KfW-Effizienzhaus 40 muss der geforderte Wert für den Transmissionswärmeverlust um 45 % und der Jahresprimärenergiebedarf um 60 % unterschritten werden, dann gelangt der Bauherr in den Genuss der Förderung mit dem höchsten Tilgungszuschuss. Das maximale Fördervolumen liegt bei 50.000 Euro je Wohneinheit und der höchste Tilgungszuschuss beträgt 10 %.
Neubau | Sanierung | ||||||||
KfW-Programm | 153 | 151/152/430 | |||||||
Förderstufe KfW-Effizienzhaus | KfW-70 | KfW-55 und Passivhaus | KfW 40 | KfW 115 | KfW 100 | KfW 85 | KfW 70 | KfW 55 | |
Jahresprimär- energiebedarf |
Förderung bei: | 70% | 55% | 40% | 115% | 100% | 85% | 70% | 55% |
Transmissions- wärmeverlust |
85% | 70% | 55% | 130% | 115% | 100% | 85% | 70% | |
Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung | |||||||||
10 /2 / 10 | Zinssatz nominal (effektiv): | 2,85 (2,88) | 2,30 (2,32) | ||||||
20 /3 /10 | 3,20 (3,24) | 2,65 (2,68) | |||||||
30 /5 /10 | 3,35 (3,39) | 2,85 (2,88) | |||||||
Tilgungszuschuss 151 / 152 / 153 |
5% | 10% | 2,5% | 5% | 7,5% | 10% | 12,5% |
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Prüfung und Dokumentation
der energetischen Qualität des Hauses vor Baubeginn und nach Baufertigstellung durch einen zugelassenen Sachverständigen.
Die Förderbedingungen für KfWEffizienzhäuser 55, 40 und für Passivhäuser sehen einige erweiterte Aufgabenstellungen für die geforderte Baubegleitung durch einen Sachverständigen vor. Dieser prüft bei diesen Förderstufen die
spezielle Detailplanung für die Luftdichtigkeit und das Lüftungskonzept, wenn eine Lüftungsanlage installiert wird. Außerdem muss
die Planung und Baubegleitung mit der Prüfung des Leistungsverzeichnisses dokumentiert werden.
Vor Ausführung der Putzarbeiten ist eine Baustellenbegehung erforderlich,
bei der die Ausführung von Details im Bereich von möglichen Wärmebrücken sowie die Umsetzung von Luftdichtheits- und Lüftungskonzept
geprüft werden. Ein Blower-door-Test gehört ebenfalls zu den erhöhten Anforderungen. Der Sachverständige überprüft dabei die Einhaltung der
Luftdichtheit der Gebäudehülle. Nach Bauabschluss sieht das Anforderungspaket die Kontrolle der Haustechnik und die Begleitung bei der Einweisung sowie der Übergabe an den Bauherren vor.